Veranstaltungsbetrieb mit Besuchern in der Max-Schmeling-Halle weiterhin untersagt.
Nach der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden weiterhin bis zunächst 14.02.2021 verboten.
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